Jeder kann kostenfrei eine Übersicht über die auf seinen Namen bei der ZKS registrierten Daten anfordern.
Eine begrenzte Anzahl von Personen ist gesetzlich befugt, die Daten der ZKS abzufragen. Sie haben diese Befugnis im Rahmen ihres Auftrags von öffentlichem Interesse. In den Rechtsvorschriften werden sie als „Auskunftsberechtigte“ bezeichnet.
Abfragen
Sowohl „registrierte Personen“ (natürliche und juristische Personen) als auch Auskunftsberechtigte können Informationen bei der Zentralen Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) abfragen: