Sie haben Ihren Jahresabschluss am 1. September hinterlegt und es wird zu Unrecht ein Zuschlag erhoben? Hier sind die Möglichkeiten, die Sie haben.

Falls Sie am Freitag, den 1. September 2023, Ihren Jahresabschluss hinterlegt haben und es trotzdem zu Unrecht ein Zuschlag erhoben wird, gibt es drei mögliche Situationen:

Situation 1: Der Jahresabschluss wurde bereits veröffentlicht und Sie haben den Zuschlag bereits bezahlt

In diesem Fall wird die BNB den Zuschlag im Laufe des Monats September zurückerstatten.

Situation 2: Der Jahresabschluss hat den Status „Zahlung eingeleitet"

In diesem Fall muss der Kunde die „Zahlung stornieren“ (NICHT die Hinterlegung stornieren). Dies kann auch über „Zahlung verwalten“, in welchem Fall der Kunde auf die Schaltfläche „Zahlung stornieren“ klicken muss. Der Status „Zahlungsbereit " wird dann wiederhergestellt. Anschließend muss der Kunde eine E-Mail an [email protected] senden, in der er das aufgetretene Problem und die Unternehmensnummer des Jahresabschlusses angibt.

Bildschirmanzeige für Situation 2 : „Zahlung eingeleitet“

Situation 3: Der Jahresabschluss hat den Status "Zahlungsbereit"

In diesem fall muss der Kunde eine E-Mail an [email protected] schicken, in der er das Problem erklärt und die Unternehmensnummer des Jahresabschlusses angibt. Die BNB wird den Zuschlag so schnell wie möglich manuell entfernen und dem Kunden benachrichtigen, dass er mit der Zahlung fortfahren kann.