Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen
Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen, die dem Gesetz vom 29. Januar 2022 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 6. August 1990 – unterliegen, müssen ihren Jahresabschluss nach dem vom Aufsichtsamt für Krankenkassen und Landesverbände für Krankenkassen erstellten Modell erstellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen finden Sie:
- auf der Website des Aufsichtsamts der Krankenkassen (Controledienst voor de Ziekenfondsen – CDZ);
- im Gesetz vom 29. Januar 2022 über Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen.
WEITERE INFORMATIONEN Möchten Sie wissen, welches Modell Ihre Krankenkasse oder Ihr Landesverband hinterlegen muss? Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.