Was ist mit meinem Auslandskonto im Vereinigten Königreich, einem Land, das nicht mehr zur EU gehört?
Die Mitgliedschaft in der EU hat keinerlei Einfluss auf die Meldung eines Auslandskonto an die ZKS. Sie müssen daher die Existenz dieses britischen Kontos der ZKS melden, genauso wie Konten in einem anderen Land (außerhalb Belgiens).