Größenkriterien
Die Größenkriterien bestimmen das Modell des zu hinterlegenden Jahresabschlusses.
Auf der Grundlage dieser Größenkriterien können Gesellschaften sowie Vereinigungen und Stiftungen (V&S) in die Kategorien groß, klein und mikro eingeteilt werden.
Für Konsortien gelten gesonderte Kriterien, die bestimmen, ob eine Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft gleichgestellt ist oder nicht.