Modelle für Gesellschaften (standard-spezifisch-konsolidiert)

Es gibt verschiedene Modelle für Gesellschaften:

  • das standardisierte Modell ist das allgemeine Modell;
  • das spezifische Modell: Diese Modelle sind nur für Kreditinstitute, Investmentgesellschaften, Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen, Versicherungsgesellschaften oder Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte bestimmt; 
  • das Modell für einen konsolidierten Jahresabschluss;
  • die getrennte Hinterlegung („Split Deposit“): Dies ist eine Ausnahmeregelung, die nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Gesellschaften gilt (die keinen Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank hinterlegen müssen). 

1. Standardmodelle für Jahresabschlüsse

Das neue Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) sieht neue Modelle für Jahresabschlüsse vor. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass nun zwischen Modellen für Kapitalgesellschaften und Modellen für Gesellschaften ohne Kapital unterschieden wird.

XBRL-Format

TIPP Die Hinterlegung im XBRL-Format wird der Hinterlegung im PDF-Format vorgezogen.

Keine Hinterlegung in Papierform!

 ACHTUNG Die Hinterlegung von Jahresabschlüssen in Papierform ist seit dem 01.01.2020 in Übereinstimmung mit dem Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) abgeschafft.

Getrennte Hinterlegung

Die standardisierten Modelle für Gesellschaften wurden angepasst, um eine getrennte Hinterlegung oder ein sogenanntes „Split Deposit“ entweder des Jahresabschlusses oder der anderen zu hinterlegenden Dokumente zu ermöglichen. Allerdings bleibt die gemeinsame Hinterlegung die Regel und die getrennte Hinterlegung die Ausnahme. Diese Möglichkeit wird in Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (verfügbar in Niederländisch und Französisch) angeboten.

Eine getrennte Hinterlegung ist eine Option, keine Verpflichtung. Jede gesonderte Hinterlegung ist kostenpflichtig, und der Jahresabschluss muss immer vor den anderen zu hinterlegenden Dokumenten eingereicht werden.

Für die Hinterlegung im PDF-Format werden die Deckblätter mit den anzukreuzenden Kästchen für den Jahresabschluss und die anderen Dokumente angepasst. Im Fall einer Standard-Hinterlegung (nicht geteilt) müssen beide Kästchen angekreuzt werden. Bei einer getrennten Hinterlegung muss entweder das Kästchen neben dem Jahresabschluss oder das Kästchen neben den anderen Dokumenten angekreuzt werden.

Kapitalgesellschaften

Vollständiges Modell

Verkürztes Modell

Mikromodell

Voll-K

Verk-K

Mikro-K

 

Gesellschaften ohne Kapital

Vollständiges Modell

Verkürztes Modell

Mikromodell

Voll-E

Verk-E

Mikro-E

Welches Modell sollten Sie als Gesellschaft wählen?

Welches Modell sollten Sie wählen?

Grundregel

Gemäß der Empfehlung der belgischen Kommission für Rechnungslegungsstandards CBN 2020/01 sollten die Modelle für die Hinterlegung des Jahresabschlusses verwendet werden:

  • die sich auf ein Geschäftsjahr beziehen, das nach dem 31.12.2019 endet;
  • von Unternehmen, die nach dem 30.04.2019 gegründet wurden;
  • von Unternehmen, die das „Opt-in“ gewählt haben und deren neue Satzung vor dem Stichtag ihres Geschäftsjahres veröffentlicht wurde.

Zusätzlich zu den oben genannten Fällen können die neuen Modelle mit Kapital für Geschäftsjahre verwendet werden, die vor dem 1. Januar 2020 enden und im XBRL-Format hinterlegt werden. Dies gilt NICHT für die neuen Modelle ohne Kapital.

Modelltyp:

Vollständiges, verkürztes oder Mikromodell in Abhängigkeit von den Größenkriterien für Gesellschaften.

Modell mit oder ohne Kapital, je nach Rechtsform:

  • Neue oder verbleibende Gesellschaftsformen:
Gesellschaft nach belgischem Recht Mit Kapital Ohne Kapital
Aktiengesellschaft (AG) X  
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV)   X
Genossenschaft (Gen.)   X

 

Gesellschaft nach europäischem Recht Mit Kapital Ohne Kapital
Europäische Gesellschaft (SE) X  
Europäische Genossenschaft (SCE) X  

 

  • Bestehende Gesellschaftsformen:

Seit dem 1. Januar 2020 sind einige „alte“ Rechtsformen abgeschafft worden. Gesellschaften, die noch nicht in eine der sechs übrigen Gesellschaftsformen (Partnerschaft, OHG, KG, GmbH, Gen. oder AG) umgewandelt wurden, müssen sich ebenfalls mit einem neuen Formular ausweisen.

Bestehende Gesellschaften mit einer „alten“ Rechtsform, die nicht in der obigen Tabelle aufgeführt ist (z. B. PGmbH) und vor dem 1. Mai 2019 gegründet wurde, haben bis zum 1. Januar 2024 Zeit, ihre Satzung zu ändern oder – falls ihre Gesellschaftsform nicht mehr existiert – ihre Gesellschaften umzuwandeln.  

Relevante Gesellschaften, die zur Hinterlegung von Abschlüssen verpflichtet sind, müssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 enden, ein Modell ohne Kapital hinterlegen.

Für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2019 enden, müssen sie ein Modell mit Kapital hinterlegen.

Wenn Sie eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) nach europäischem Recht sind, haben Sie die Wahl, ein Modell mit oder ohne Kapital auszufüllen. Nach den europäischen Vorschriften muss eine EWIV nicht unbedingt mit Kapital gegründet werden. Den Mitgliedern steht es frei, alternative Methoden zur Finanzierung der Interessenvereinigung zu nutzen. Weitere Informationen über EWIV: die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 zur Bildung Europäischer Wirtschaftlicher Interessenvereinigungen.

Ausnahme: Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Gen. mbH): verfügbar in Niederländisch oder Französisch

  • Die unten aufgeführten Gesellschaften sind nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu hinterlegen:
    • Partnerschaft;
    • Kommanditgesellschaft (KG) und offene Handelsgesellschaft (OHG)
      • wenn alle unbeschränkt haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind; oder
      • wenn sie als kleine Gesellschaft betrachtet werden.

Welches Modell sollten Gesellschaften verwenden, um einen vor dem 3. Februar 2021 hinterlegten Jahresabschluss zu korrigieren?

 

Welches Modell sollte verwendet werden, um einen vor dem 3. Februar 2021 hinterlegten Jahresabschluss zu korrigieren? (verfügbar in Niederländisch oder Französisch)

2. Spezifisches Jahresabschlussmodell (z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften usw.)

Gesellschaften mit einem bestimmten Modell sollten ein spezifisches Deckblatt für ein vollständiges Modell oder (in begrenzten Fällen) ein spezifisches Deckblatt für ein verkürztes Modell mit einem angepassten Code für jede Art von Gesellschaft, verwenden:

 

Art der Gesellschaft Vollständiges Modell Verkürztes Modell
Kreditinstitute, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen Voll-ig Verk-ig
Versicherungsgesellschaften Voll-ver Verk-ver
Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten Voll-AUT  
Andere Modelle für Gesellschaften (Ausnahmefälle) Voll-A Verk-A

 

Die Verwendung eines bestimmten Modells erfordert die Angabe der Rechts- oder Verwaltungsgrundlage, die die Verwendung eines abweichenden Modells rechtfertigt. Dies sollte auf dem Deckblatt in der nächsten Zeile angegeben werden:

Von den im Königlichen Erlass vom 29. April 2019 festgelegten Schemen abweichendes Modell des Jahresabschlusses:

 

  • Kreditinstitute, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen und andere 
    • Schema B (unverbindliches Modell)
      • Niederländische und französische Version (Word 2021), gemäß KE vom 29. August 2021 und Rundschreiben NBB_2021_20 (NL-FR); das Modell Version 2021 gilt spätestens ab dem ersten Geschäftsjahr, das nach Inkrafttreten des KE, veröffentlicht am 07.09.2021, beginnt).
      • Änderungen (NL-FRWelches Modell soll in Filing verwendet werden? Unter „Wählen Sie ein Modell“: Wählen Sie „Gesellschaften“ und dann „Spezifisches Modell“ und wählen Sie das Modell „Kreditinstitut, Investmentgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen“ aus der Drop-down-Liste.
    • Betroffene Unternehmen, die ein anderes spezifisches Modell hinterlegen möchten, sollten je nach Größenkriterien entweder
      • das Deckblatt Voll-ig für das vollständige Modell nutzen und in Filing unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Kreditinstitut, Investmentgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen“ aus der Drop-down-Liste wählen; oder
      • das Deckblatt Verk-ig für das verkürzte Modell nutzen und in Filing unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Kreditinstitut, Investmentgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen: kleine Gesellschaften“ aus der Drop-down-Liste wählen.
    • Für die Veröffentlichung von Rechnungslegungsinformationen über in Belgien zugelassene Zweigstellen, die Kreditinstitute, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen ausländischen Rechts offenlegen müssen.
      Betroffene Unternehmen müssen das Deckblatt BOEKHOUDSTAAT_VOL (Niederländisch) oder ÉTAT_COMPTABLE_C (Französisch) für das vollständige Modell nutzen und in Filing unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Kreditinstitut, Investmentgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen“ aus der Drop-down-Liste wählen.
      In Abhängigkeit von den Größenkriterien wurde auch ein Deckblatt BOEKHOUDSTAAT_VKT (Niederländisch) oder ÉTAT_COMPTABLE_A (Französisch) für ein verkürztes Modell bereitgestellt. In Filing muss man gegebenenfalls unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Kreditinstitut, Investmentgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen: kleine Gesellschaften“ aus der Drop-down-Liste wählen.

 

  • Versicherungsgesellschaften (mit Genehmigung):
    • Das Modell wurde durch den königlichen Erlass vom 17. November 1994 für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eingeführt: verfügbar in Niederländisch oder Französisch.
    • Die Versicherungsunternehmen können die neue Version des Printingtools für das aktuelle Modell vom Statistikportal von Assuralia herunterladen. Das Deckblatt (FRONTPAGE) dieses Printingtools wurde geändert und ist nun in drei Abschnitte unterteilt.

      Eine Kopie der Vorlage finden Sie hier (verfügbar in Niederländisch oder Französisch):
      - NL: CPA_Jahresabschluss_NL.xls und CPA_Jahresabschluss_NL.xlsm.
      - FR: CPA_Annual_Account_FR.xls und CPA_Annual_Account_FR.xlsm.

      Welches Modell soll in Filing verwendet werden? Bei „Modell wählen“: Wählen Sie „Gesellschaften“ und dann „Spezifisches Modell“ und wählen Sie aus der Drop-down-Liste das Modell „Versicherungsgesellschaften“.

       

    • Versicherungsgesellschaften, die ein anderes spezifisches Modell hinterlegen möchten, sollten je nach Größenkriterien entweder
      • das Deckblatt Voll-ver für das vollständige Modell nutzen und in Filing unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Versicherungsgesellschaften“ aus der Drop-down-Liste wählen; oder
      • das Deckblatt Verk-ver für das verkürzte Modell nutzen und in Filing unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Versicherungsgesellschaften: kleine Gesellschaft“ aus der Drop-down-Liste wählen.

     

    • Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten
      • Das spezifische Modell des Jahresabschlusses gemäß den Königlichen Erlassen vom 25.04.2014, 22.12.2017 und 29.09.2019 wird den Verwertungsgesellschaften vom „Kontrolldienst der Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte und verwandten Schutzrechten“ des FÖD Wirtschaft zur Verfügung gestellt (verfügbar in Niederländisch oder Französisch)
        Zu diesem Zweck wurde ein modifiziertes Deckblatt Voll-AUT zur Verfügung gestellt. Das Wirtschaftsgesetzbuch sieht vor, dass Verwertungsgesellschaften ihre Jahresabschlüsse nicht nach dem verkürzten Modell erstellen können (Art. XI.248/9).Nachstehend finden Sie eine Kopie von:
      • Buchhaltungsrichtlinien mit praktischen Ratschlägen und nützlichen Begriffsbestimmungen finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft: (verfügbar in Niederländisch und Französisch).
      • Jahresbericht 2022 - Kontrolldienst der Gesellschaften für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (verfügbar in Niederländisch und Französisch)
      • Welches Modell soll in Filing verwendet werden? Bei „Modell wählen“: Wählen Sie „Gesellschaften“ und dann „Spezifisches Modell“ und wählen Sie aus der Drop-down-Liste das Modell „Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten“.

     

    • Andere Modelle für Gesellschaften (Ausnahmefälle)
      • Nur in Ausnahmefällen zu verwenden, sofern auf dem Deckblatt die Rechts- oder Verwaltungsgrundlage angegeben ist, die die Verwendung eines anderen Modells rechtfertigt.
      • Diese Gesellschaften sollten den Größenkriterien entsprechend entweder:
        • das Deckblatt Voll-A für das vollständige Modell nutzen und in Filing unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Andre Modelle für Gesellschaft“ aus der Drop-down-Liste wählen; oder
        • das Deckblatt Verk-A für das verkürzte Modell nutzen und in Filing unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Andre Modelle für Gesellschaft: kleine Gesellschaft“ aus der Drop-down-Liste wählen.

3. Das Modell für einen konsolidierten Jahresabschluss

Seit 2005 müssen die konsolidierten Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen nach internationalen Rechnungslegungsstandards – IFRS (International Financial Reporting Standards) – erstellt werden. Nicht börsennotierte Gesellschaften haben ihrerseits die Möglichkeit, diese Standards für die Erstellung ihres konsolidierten Jahresabschlusses zu verwenden.

Es gibt kein standardisiertes Modell für die Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses nach IFRS.

Für nicht börsennotierte Gesellschaften, die einen konsolidierten Jahresabschluss nach belgischem Standard (BEGAAP) erstellen, stellt die Belgische Nationalbank in Zusammenarbeit mit der belgischen Kommission für Rechnungslegungsstandards (CBN) im Folgenden ein entwickeltes Modell zur Verfügung. Die Verwendung dieses Modells ist nicht zwingend erforderlich. 

Unabhängig von den verwendeten Rechnungslegungsstandards muss jedem bei der BNB hinterlegten konsolidierten Jahresabschluss ein Deckblatt KONSO 1 vorangestellt werden.

Handelt es sich um einen konsolidierten Jahresabschluss einer ausländischen Gesellschaft, sollte das gleiche Deckblatt KONSO 1 gewählt werden.

A. Modelle für Geschäftsjahre, die NACH dem 1. Januar 2020 enden

Dieses neue Modell des konsolidierten Jahresabschlusses wurde von der CBN am 11. Dezember 2019 genehmigt und gilt für alle Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2020 enden. Dieses Modell wird auch von Gesellschaften verwendet, die ihren konsolidierten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gemäß den Bestimmungen des Gesetzbuchs für Gesellschaften und Vereinigungen erstellen und hinterlegen müssen.

Niederländische Version:

Geconsolideerde jaarrekening versie 2020 (pdf)

 Geconsolideerde jaarrekening versie 2020 (Word)

Französische Version:

Comptes consolidés version 2020  (pdf)

 Comptes consolidés version 2020  (Word)

 

B. Modelle für Geschäftsjahre, die NACH dem 1. Januar 2016 beginnen und vor dem 1. Januar 2020 enden

Dieses Modell für einen konsolidierten Jahresabschluss wurde von der CBN am 5. Oktober 2016 genehmigt. Dieses Modell wird von Gesellschaften verwendet, die die Bestimmungen des Gesellschaftsgesetzbuches für die Erstellung und Hinterlegung ihres konsolidierten Jahresabschlusses befolgen, und gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen und vor dem 1. Januar 2020 enden.

Niederländische Version:

Geconsolideerde jaarrekening versie 2016 (pdf)

 Geconsolideerde jaarrekening versie 2016 (Word)

Französische Version:

Comptes consolidés version 2016 (pdf)

 Comptes consolidés version 2016 (Word)

4. Split Deposit („Getrennte Hinterlegung“)

Es ist möglich, die Filing-Anwendung zu nutzen, um eine getrennte Hinterlegung („SPLIT Deposit“) des Jahresabschlusses einerseits und der anderen gemäß dem Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen zu hinterlegenden Dokumente wie Geschäftsbericht, Bericht des Kommissars, Sozialbilanz und andere Berichte andererseits vorzunehmen. Es gibt keine Möglichkeit eines „SPLIT Deposit“ für die Einreichung eines konsolidierten Jahresabschlusses.

Dieses SPLIT Deposit wurde in Belgien in Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss (verfügbar in Niederländisch und Französisch), den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen eingeführt.

Bei der Auswahl von Gesellschaftsmodellen weist Filing immer auf die Möglichkeit eines „SPLIT Deposit“ hin. Diese Option steht in Klammern neben dem Modelltyp:

  • SPLIT-Vollmodell Kapitalgesellschaft (Jahresabschluss)
  • SPLIT-Vollmodell Kapitalgesellschaft (andere Dokumente)
  • SPLIT-Vollmodell Gesellschaft ohne Kapital (Jahresabschluss)
  • SPLIT-Vollmodell Gesellschaft ohne Kapital (andere Dokumente)

Das Gleiche gilt für das verkürzte und das Mikro-Schema für Kapitalgesellschaften und Gesellschaften ohne Kapital.

 ACHTUNG Eine getrennte Hinterlegung der anderen zu hinterlegenden Dokumente ist nur zulässig, wenn alle diese Dokumente gleichzeitig hinterlegt werden und der Jahresabschluss bereits veröffentlicht wurde (Art. 3:66 KE GGV).

 ACHTUNG Jede Hinterlegung ist kostenpflichtig. Eine getrennte Hinterlegung ist daher auch teurer als die Hinterlegung des Jahresabschlusses und aller anderen Dokumente in einem Dokument.

 ACHTUNG Eine Berichtigung erfolgt durch eine berichtigte Hinterlegung des vollständigen, ordnungsgemäß berichtigten Jahresabschlusses oder, falls erforderlich, des vollständigen, ordnungsgemäß berichtigten Bestands der anderen Dokumente (Art. 3:73 KE GGV).

 ACHTUNG Die europäische Verordnung 2013/34/EU über das SPLIT Deposit gilt nicht für Vereinigungen und Stiftungen. Die Möglichkeit einer getrennten Hinterlegung besteht für sie daher nicht.

5. Geschichte

  • Geschichte der Standardmodelle

Geschichte der Standardmodelle

  • Geschichte der Spezifisches Jahresabschlussmodellen

Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten dem Modell für die Erklärung zum Geschäftsjahr 2022: Jaarrekening NL 2022.xlsx (Niederländisch) und Comptes annuels FR 2022.xlsx (Französisch)