Wie erfolgt die Online-Anmeldung?
Schritt 1: festlegen des Modells für den Jahresabschluss
- Auswahl aus 6 Modellen/Schemata für Unternehmen nach dem UVK:
- Typ des Modells: Vollmodell, verkürztes Modell oder Mikromodell in Abhängigkeit von den Größenkriterien der Unternehmen
- Mit oder ohne Kapital?
- Auswahl aus 3 Modellen/Schemata für Vereine und Stiftungen nach dem UVK nach Typ des Modells (Voll-, Verkürztes- oder Mikromodell) in Abhängigkeit von den Größenkriterien für Vereine und Stiftungen.
Schritt 2: digitale Ablage: XBRL oder PDF
Die Bereitstellung von Jahresabschlüssen in Papierform wird ab dem 1. Januar 2020 gemäß dem Unternehmens- und Vereinskodex (UVK) abgeschafft.
Die standardisierten (einzigen) Jahresabschlüsse werden vorzugsweise in XBRL hinterlegt.
Wie hinterlege ich Jahresabschlüsse in XBRL?
XBRL-Dateien entsprechen einer Taxonomie, in der die Finanz- und Wirtschaftsdaten elektronisch in einer bestimmten festen Form und Struktur dargestellt werden.
In bestimmten Fällen müssen die Jahresabschlüsse in Form einer PDF-Datei hinterlegt werden.. Mehr Infos
Wann sollten Sie ein altes Modell hinterlegen?
Ein 'altes Modell' des Jahresabschlusses kann nur für Geschäftsjahre mit einem Abschlussdatum bis einschließlich 31.12.2019 im PDF-Format hinterlegt werden. Für diese Geschäftsjahre dürfen die Unternehmen die standardisierten Modelle für Jahresabschlüsse ohne Kapital nicht verwenden, es sei denn, das Unternehmen hat sich für die Opt-in-Möglichkeit entschieden, vorzeitig dem UVK zu unterliegen. Diese Unternehmen können jedoch auch eine xbrl-Datei des neuen Modells für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31.12.2019 enden, einreichen, sofern sie sich für das Modell mit Kapital entscheiden.
Ausnahme: Jahresabschlüsse von Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die gemäß dem Reparaturgesetz vom 28.04.2020 bis zu ihrer Umwandlung weiterhin den alten Kapitalregeln des Gesellschaftsgesetzes unterliegen.