Der digitale Euro

Einleitung

Seit einigen Jahren prüfen die Belgische Nationalbank und das Eurosystem in Abstimmung mit allen Marktteilnehmern[1], einschließlich Verbrauchervertretern und Mitgliedern des National Retail Payments Committee auf belgischer Ebene, die Möglichkeit der Ausgabe eines digitalen Euro. Diese digitale Form des Euro-Bargelds wäre ein vielseitiges Zahlungsmittel, das sowohl online als auch offline im gesamten Euroraum für alle Arten von Massenzahlungen genutzt werden könnte. Für grundlegende Zahlungsdienste wäre die Nutzung kostenlos.

Dank der vom Eurosystem durchgeführten Forschungsarbeiten und der aus verschiedenen Konsultationen gewonnenen Erkenntnisse konnten Fortschritte bei der möglichen Gestaltung eines digitalen Euro erzielt werden.  Am 18. Oktober beschloss der EZB-Rat daher, die Vorbereitungsphase für diese neue digitale Währung einzuleiten[2], um die technischen Lösungen und kommerziellen Vereinbarungen zu treffen, die für ihre potenzielle Ausgabe erforderlich sind.  

[1] Siehe “Digital euro Project governance and stakeholders”, ECB, 2022.

[2] Siehe Eurosystem startet nächste Phase des Projekts zum digitalen Euro, ECB, 18.10.2023

Die High-Level Task Force ist das Entscheidungsgremium für politische Fragen im Zusammenhang mit dem potenziellen digitalen Euro. Die BNB wird durch Direktor Tim Hermans vertreten.

Was ist ein digitaler Euro?

Die Idee hinter dem digitalen Euro ist die Schaffung einer digitalen Währung mit ähnlichen Eigenschaften wie Bargeld. Der digitale Euro wäre eine vom Eurosystem ausgegebene und garantierte öffentliche Währung, die die Merkmale des Euro-Bargelds, wie Vertraulichkeit, Offline-Nutzung, obligatorische Annahme und europäische Einheitlichkeit, mit den von der modernen Technologie gebotenen Möglichkeiten verbindet. Wie oben erläutert, könnte der digitale Euro in allen Situationen des Massenzahlungsverkehrs eingesetzt werden. Er könnte sowohl zwischen Privatpersonen als auch in Geschäften und bei Online-Einkäufen verwendet werden. Zudem würde der digitale Euro bei digitalen Zahlungen ein Höchstmaß an Privatsphäre gewährleisten.  Er würde es ermöglichen, kleine Zahlungen offline zu tätigen und damit die Privatsphäre in gleicher Weise zu schützen wie die Anonymität des Euro-Bargelds.

Konkret würde der Zugang zum digitalen Euro über Standard-Bankanwendungen und eine vom Eurosystem bereitgestellte eigenständige Anwendung ermöglicht.  Die Transaktionen könnten über ein Smartphone oder eine Zahlungskarte durchgeführt werden. Die Nahfeldkommunikation (Near Field Communication - NFC) und Quick-Response-Codes (QR-Codes) werden derzeit eingehend untersucht, um eine einfache Zahlung und maximale Flexibilität für die Nutzer zu gewährleisten. Abgesehen von den möglichen Ein- und Auszahlungsoptionen zur Verringerung der Auswirkungen einer möglichen Begrenzung der Haltedauer sollte der digitale Euro den Nutzern die Möglichkeit bieten, bedingte Zahlungen einzurichten und so Transaktionen zu erleichtern, wenn bestimmte vordefinierte Kriterien erfüllt sind.

Von der Untersuchungsphase zur Vorbereitungsphase

Im Oktober 2020 hat die EZB einen Bericht veröffentlicht, in dem die mögliche Ausgabe einer auf Euro lautenden digitalen Zentralbankwährung untersucht wurde.  Von Oktober 2020 bis Januar 2021 führte die EZB auch eine öffentliche Konsultation zu den Vorteilen und der möglichen Gestaltung des digitalen Euro durch.

Im Juli 2021 leitete die EZB die Untersuchungsphase des Projekts zum digitalen Euro ein. Diese Phase konzentrierte sich auf zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und der Ausgabe eines möglichen digitalen Euro. Die Untersuchungsphase endete am 18. Oktober 2023 mit der Entscheidung des EZB-Rates, die Vorbereitungsphase für den digitalen Euro einzuleiten. In diesem Phase, die mindestens zwei Jahre dauern wird, sollen zunächst die für die Schaffung einer digitalen Währung erforderlichen Regeln festgelegt werden. Sie soll auch eine eingehendere Analyse der verschiedenen Komponenten der Plattform ermöglichen, die für die ausgeschriebenen Dienstleistungen eingerichtet werden muss, sowie der privaten und öffentlichen Stellen, die für die Erbringung dieser Dienstleistungen verantwortlich sind. 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Einleitung dieser Vorbereitungsphase nicht notwendigerweise bedeutet, dass der digitale Euro Realität wird.  Diese Entscheidung kann vom EZB-Rat erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens getroffen werden.