Marktkommuniqué: Urteil des Handelsgerichts Brüssel

Das Gericht wies die Forderung der Aktionäre als unbegründet zurück.

Es bestätigte damit, dass die Aktionäre der Nationalbank keinerlei Anrecht auf die von dieser erzielten Gewinne aus Goldverkäufen haben.

Eine ausführlichere Pressemitteilung folgt.

Marktkommuniqué:
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