Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - Februar 2024

Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Februar 2024

23. Februar 2024

Geldpolitik

Änderung des Standardfragebogens für die Umfrage zum Kreditgeschäft

Am 29. Januar 2024 billigte der EZB-Rat Änderungen des Standardfragebogens, der bei der Umfrage zum Kreditgeschäft im Euroraum zum Einsatz kommt. Zur Wahrung der hohen Qualität, Relevanz und des Nutzens der Umfrage überarbeitet das Eurosystem den Fragebogen regelmäßig. Er hat sich bei der Analyse der Kreditvergabebedingungen der Banken im Euroraum seit Einführung der Umfrage im Jahr 2003 als hilfreich erwiesen. Die jüngsten Änderungen wurden auf ein Minimum beschränkt, damit sich der Meldeaufwand der teilnehmenden Banken nach Möglichkeit nicht erhöht. Die Änderungen werden ab der Umfrage vom April 2024 zum Tragen kommen.

Marktoperationen

Verlängerung von Liquiditätslinien bis Januar 2025

Am 29. Januar 2024 gab die EZB den Beschluss des EZB-Rats bekannt, Repo-Linien, die sie mit den Zentralbanken von sieben Ländern außerhalb des Euroraums vereinbart hatte, bis zum 31. Januar 2025 zu verlängern. Die betreffenden Länder sind Ungarn, Albanien, Andorra, Nordmazedonien, San Marino, Montenegro und Kosovo. Der Beschluss erfolgte gemäß einem neuen Rahmen für Euro-Liquiditätslinien, der 2023 verabschiedet wurde. Eine Erläuterung hierzu findet sich auf der EZB-Website.

Änderungen von Rechtsakten zur Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems

Am 8. Februar 2024 verabschiedete der EZB-Rat Änderungen an Rechtsakten, die der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems dienen. Die Änderungsrechtsakte sind die Leitlinie EZB/2024/4 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems, Leitlinie EZB/2024/5 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge, Leitlinie EZB/2024/6 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und Beschluss EZB/2024/7 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm.

Die vorgenommenen Änderungen gelten ab dem 6. Mai 2024. Sie umfassen u. a. Bestimmungen, durch die kurzfristige Schuldverschreibungen gemäß den Rahmenwerken für zusätzliche Kreditforderungen nicht mehr als Sicherheiten eingesetzt werden können, eine weitere Präzisierung der Zulassungskriterien für Vermögenswerte mit Garantiegebern, die Einführung einer harmonisierten Liste von Ausfallereignissen in den allgemeinen Rahmen sowie redaktionelle Änderungen, mit denen eine Vereinfachung und mehr Klarheit erreicht werden sollen. Alle genannten Rechtsakte sind auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Bargeldinfrastruktur-Netzwerk

Am 6. Februar 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/3 auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Stellungnahme der EZB zu einer Sonderabgabe für Kreditinstitute

Am 14. Februar 2024 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2024/4.

Corporate Governance

Beschluss der EZB zur Erhebung von zu Vergleichszwecken dienenden Daten zur Vergütung und zu Personen mit hohem Einkommen, die beaufsichtigte Unternehmen melden

Am 29. Januar 2024 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2024/2 zur Meldung durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank von Informationen über die Vergütung, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, gebilligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis sowie über Personen mit hohem Einkommen zu Vergleichszwecken.

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der luxemburgischen Notenbank

Am 29. Januar 2024 erließ der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2024/3 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banque centrale du Luxembourg.

Erweiterter Jahresabschluss 2023 der EZB

Am 21. Februar 2024 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2023 durch den EZB-Rat. Der erweiterte Jahresabschluss und eine diesbezügliche Pressemitteilung sind auf der Website der EZB verfügbar.

Ernennung der Vorsitzenden des Ausschusses für Statistik und des Ausschusses der internen Revisoren

Am 21. Februar 2024 ernannte der EZB-Rat mit sofortiger Wirkung Claudia Mann, Leiterin der Generaldirektion Statistik der EZB, zur Vorsitzenden des Ausschusses für Statistik und Banafsheh Geretzki, Leiterin der Direktion Interne Revision der EZB, zur Vorsitzenden des Ausschusses der internen Revisoren. Ihre Amtszeiten enden am 31. Dezember 2025, gleichzeitig mit denen aller anderen Vorsitzenden der Ausschüsse des ESZB/Eurosystems, die im Dezember 2022 ernannt bzw. wiederernannt worden waren. Die beiden Ernennungen folgen aus Entscheidungen zu Führungspositionen bei der EZB, die unlängst getroffen wurden. Letztere wurden in Pressemitteilungen kommuniziert, die auf der Website der EZB abgerufen werden können.

Statistik

Ergänzende Kosten-Nutzen-Analyse und Übersicht zum integrierten Berichtsrahmen (Integrated Reporting Framework – IReF)

Am 1. Februar 2024 nahm der EZB-Rat Folgendes zur Kenntnis: Einen Bericht, in dem eine ergänzende Kosten-Nutzen-Analyse angestellt wird, die sich mit der Ausweitung der IReF-Verordnung auf länderspezifische Anforderungen befasst, und ein Dokument, das einen Überblick über das IReF-Projekt des Eurosystems bietet. Der Bericht und das Dokument können auf der Website der EZB abgerufen werden.

EZB-Bankenaufsicht

Überarbeitung des EZB-Leitfadens zu internen Modellen

Am 5. Februar 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den überarbeiteten Leitfaden der EZB zu internen Modellen zu veröffentlichen. Die im Rahmen der diesbezüglichen öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare wurden im Leitfaden berücksichtigt. Dieser wird zusammen mit einer Feedback-Erklärung veröffentlicht, in der ein Überblick und eine Bewertung der eingegangenen Kommentare enthalten sind. Der Leitfaden und die Feedback-Erklärung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.