Gruppe von begrenzter Größe
(UVK. Art 1:26)
Eine Muttergesellschaft einer Gruppe kontrolliert eine oder mehrere Tochtergesellschaften.
Gesellschaften, die ein Konsortium bilden, werden mit einer Muttergesellschaft gleichgestellt.
Schwellenwerte für Gruppen von begrenzter Größe (auf konsolidierter Basis)
Beschäftigtenzahl (in Vollzeitgleichwerten) | 250 |
Jahresumsatz | 34.000.000 EUR |
Bilanzsumme | 17.000.000 EUR |
Wird höchstens 1 Kriterium überschritten, dann liegt eine Gruppe von begrenzter Größe vor. In diesem Fall wird die Muttergesellschaft von Konsolidierung freigestellt.
Andernfalls muss ein konsolidierter Jahresabschluss hinterlegt werden.