Die meisten belgischen Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss und/oder konsolidierten Jahresabschluss jährlich hinterlegen. Dies gilt für Gesellschaften, bei denen sich die Verantwortung der Aktionäre oder Gesellschafter auf ihren Anteil beschränkt, wie auch für einige andere Gesellschaften.
Kleine und große Vereinigungen und Stiftungen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen ihren Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank hinterlegen.
Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen, die dem Gesetz vom 29. Januar 2022 unterliegen, müssen ihren Jahresabschluss nach dem vom Aufsichtsamt für Krankenkassen und Landesverbände für Krankenkassen erstellten Modell erstellen.
Die folgenden ausländischen juristischen Personen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank zu hinterlegen:
- ausländische Gesellschaften mit einer Zweigniederlassung in Belgien;
- ausländische Vereinigungen und Stiftungen mit einer Zweigniederlassung in Belgien.
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immigrierte Gesellschaften.
Die Jahresabschlüsse bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen mit einer variablen Anzahl von Anteilen (Investmentfonds) können als Anhang zum Jahresabschluss der belgischen Verwaltungsgesellschaft hinterlegt werden.
Wer ist hinterlegungspflichtig?
Welche juristischen Personen müssen einen Jahresabschluss, konsolidierten Jahresabschluss oder eine Sozialbilanz hinterlegen?