Das Hinterlegen von Jahresabschlüssen und anderen Dokumenten über die Filing-Anwendung kann nur elektronisch in Form einer XBRL-Datei oder einer PDF-Datei erfolgen. In der Praxis werden 99 % der Jahresabschlüsse in Form einer XBRL-Datei hinterlegt.
Der Jahresabschluss muss in der Sprache (oder einer der Amtssprachen) des Sprachgebiets erstellt werden, in der sich der Sitz der juristischen Person befindet. Dieser Jahresabschluss muss auch immer in ein und derselben Sprache erstellt werden.
Die Hinterleger müssen den Jahresabschluss innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung des Jahresabschlusses und spätestens innerhalb von sieben Monaten nach Ende des Geschäftsjahres bei der Belgischen Nationalbank (BNB) hinterlegen.
Ein eingereichter Jahresabschluss wird von der Belgischen Nationalbank (BNB) zunächst einer Reihe von rechnerischen und logischen Kontrollen unterzogen.
Wenn die BNB einen Jahresabschluss nach einer Reihe von Kontrollen und nach ordnungsgemäßer Zahlung annimmt, erhält die Gesellschaft das Dokument „Mitteilung über die Hinterlegung des Jahresabschlusses“ als Nachweis. Dieses Dokument wird innerhalb von elf Arbeitstagen nach der Annahme über die „e-Box Enterprise“ der juristischen Person zugestellt.
Wie wird hinterlegt?
Die Hinterlegungen müssen strengen Anforderungen an Format, Sprache und Aktualität genügen. Ein hinterlegter Jahresabschluss unterliegt noch einer Reihe von Prüfungen durch die Belgische Nationalbank. Nach der Zahlung erhält der Hinterleger einen Nachweis.