Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Belgische Nationalbank (BNB) die Filing-Anwendung für die Erstellung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen bereitgestellt. Filing umfasst darüber hinaus ein Zahlungsmodul.
Welche Gesellschaften, Vereinigungen und Stiftungen hinterlegungspflichtig sind, wird im Abschnitt „Wer ist hinterlegungspflichtig?“ beschrieben.
Jede juristische Person muss ein festgelegtes Modell eines Jahresabschlusses erstellen und hinterlegen. Zu diesem Modell gehört auch ein Deckblatt, das normalerweise in diesem Modell enthalten ist.
Um den Hinterlegern den Weg zum richtigen Jahresabschlussmodell zu weisen, hat die BNB das „Werkzeug zur Modellauswahl“ entwickelt.
Alle Informationen über das Format der Hinterlegung, den Zeitpunkt und die Sprache sind in diesem Abschnitt zu finden.
Wenn Sie praktische Informationen über die Verwendung der Filing-Anwendung suchen, besuchen Sie bitte den Abschnitt „Praktische Informationen über Filing“.
Die Hinterlegungskosten richten sich nach dem Jahresabschlussmodell und dem verwendeten Format.
Eine Person kann einen Jahresabschluss auf drei verschiedene Arten bezahlen. Letzteres hängt davon ab, wer den Jahresabschluss hinterlegt hat.
Die Belgische Nationalbank verwendet ‚XBRL‘ zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. XBRL steht für „eXtensible Business Reporting Language“. Dies ist eine elektronische Sprache, die speziell für den reibungslosen Austausch des Finanzreportings über das Internet entwickelt wurde.
Erstellung und Hinterlegung
Die meisten belgischen und auch einige ausländische juristische Personen müssen bei der Belgischen Nationalbank einen Jahresabschluss hinterlegen. Die Erstellung und Hinterlegung eines solchen (konsolidierten) Jahresabschlusses ist in Belgien gesetzlich geregelt.