Eine Vereinigung, Stiftung oder Krankenkasse
Standardmodell
Die Auswahl wird durch die Größenkriterien bestimmt.
ACHTUNG Wenn Sie eines dieser Formulare einreichen, reichen Sie bitte nicht die ersten beiden Seiten des Hinterlegungsformulars (Titel + Inhaltsverzeichnis) mit ein.
Wenn Sie das vollständige Modell wählen
Sie haben „Vereinigung und Stiftung – Standardmodell – Vollständig“ gewählt:
Sie müssen das Modell „Voll-VoG“ verwenden.
Wenn Sie das verkürzte Modell wählen
Sie haben „Vereinigung und Stiftung – Standardmodell – Verkürzt“ gewählt:
Sie müssen das Modell „Verk-VoG“ verwenden.
Wenn Sie das Mikromodell wählen
Sie haben „Vereinigung und Stiftung – Standardmodell – Mikro“ gewählt:
Sie müssen das Modell „Mikro-VoG“ verwenden.
Spezifisches Modell: Vereinigungen, Stiftungen und Organismen zur Finanzierung der Pensionen (OFP)
Einige Vereinigungen und Stiftungen wie Schulen und Krankenhäuser unterliegen aufgrund der besonderen Art ihrer Tätigkeit besonderen Rechtsvorschriften und haben ein Jahresabschlussschema, das von den Standardmodellen abweicht. Wenn der Vorstand der Meinung ist, dass die aktuellen Anforderungen an die Rechnungslegung denen des Königlichen Erlasses vom 29. April 2019 entsprechen, kann die Vereinigung oder Stiftung das spezifische Jahresabschlussschema anstelle eines der standardisierten Modelle hinterlegen.
Die Organismen zur Finanzierung der Pensionen (OFP) müssen in jedem Fall ein spezifisches Jahresabschlussschema verwenden.
ACHTUNG Um eine korrekte Einreichung über die FILING-Anwendung zu gewährleisten, sollten Sie auch das Deckblatt „S-VoG“ beifügen.
Modelle für Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen
Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen, die dem Gesetz vom 6. August 1990 unterliegen, müssen ihren Jahresabschluss nach dem vom Aufsichtsamt für Krankenkassen und Landesverbände für Krankenkassen erstellten Modell erstellen.
ACHTUNG Für eine korrekte Hinterlegung muss diesem Modell das entsprechende Deckblatt beigefügt werden:
- das Deckblatt „VR-mut“ für den Jahresabschluss der Zusatzversicherung;
oder
- das Deckblatt „FVP-mut“ für den Jahresabschluss der föderalen Pflichtversicherung;
oder
- das Deckblatt „RVP-mut“ für den Jahresabschluss der regionalen Pflichtversicherung.