Geschäftsbericht

Große Gesellschaften sowie große Vereinigungen und Stiftungen sind ebenfalls verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen Geschäftsbericht einzureichen:

  • Große Gesellschaften müssen ihren Geschäftsbericht gleichzeitig mit dem Jahresabschluss in derselben Sprache und auf demselben Medium hinterlegen.
  • Kleine Gesellschaften müssen keinen Geschäftsbericht erstellen und müssen ihn daher auch nicht hinterlegen.
  • Große Vereinigungen und Stiftungen: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzbuchs der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) müssen die Verwaltungsorgane großer Vereinigungen und Stiftungen gleichzeitig mit dem Jahresabschluss auch einen Geschäftsbericht hinterlegen. Diese Verpflichtung ist in den Artikeln 3:47 § 7 zweiter Absatz; 3:48 (VoG und IVoG); 3:51 § 7 zweiter Absatz und 3:52 (Stiftungen) GGV festgeschrieben.