Abfragen durch natürliche und juristische Personen ('registrierte Personen')
Jeder hat die Möglichkeit, seine persönlichen Daten kostenlos in der Zentralen Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) einzusehen. Eine Online-Abfrage ist der einfachste und schnellste Weg. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen schriftlichen Antrag an die ZKS zu stellen.
Online-Abfrage: der einfachste und schnellste Weg!
Für die Abfrage Ihrer eigenen Daten in der Zentralen Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) können Sie die Webapplikation nutzen. Eine Abfrage über die Webapplikation ist der schnellste und einfachste Weg!
Diese Applikation ist über Itsme oder mit Ihrem elektronischen Personalausweis (wie für Tax-on-web) zugänglich. Sie ist permanent verfügbar, außer am Sonntagmorgen von 8.00 bis 12.30 Uhr und während Wartungsarbeiten.
ACHTUNG Die Daten, die wir erhalten, werden erst einige Tage später in der Online-Übersicht Ihrer Konten sichtbar. Dies gilt sowohl für die Daten, die wir von Ihnen erhalten (über ausländische Konten), als auch die Informationen, die wir von Finanz- und Versicherungsinstituten erhalten (über belgische Konten, Finanzverträge und Geldtransaktionen).
Weitere Informationen zu den Fristen zur Meldung an die ZKP sind in den Rechtsvorschriften zu finden.
Schriftliches Verfahren
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- einen schriftlichen, datierten und unterzeichneten Antrag auf Einsicht in die bei der ZKS registrierten Daten,
- eine gut lesbare Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder ggf. eines Ersatzdokuments der Person, die den Antrag unterzeichnet; der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person muss außerdem eine Vollmacht vorlegen,
- die notwendigen Identifizierungsdaten:
- bei natürlichen Personen: Name, erster amtlicher Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift
- bei juristischen Personen: Nummer in der Zentralen Datenbank der Unternehmen, Name, Rechtsform, vollständige Anschrift des Firmensitzes.
Dieser Antrag ist zu richten an:
Belgische Nationalbank
Zentrale Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS)
de Berlaimontlaan 14
1000 Brüssel
Das Ergebnis dieser Abfrage wird von der Belgischen Nationalbank kostenfrei zugesandt:
- bei natürlichen Personen: an die im Nationalregister der natürlichen Personen angegebene Anschrift der natürlichen Person (auf die sich die abgefragten Daten beziehen), andernfalls an die Anschrift im amtlichen Ausweisdokument, das die Person vorgelegt hat
- bei juristischen Personen: an die in der Zentralen Datenbank der Unternehmen genannte Adresse der juristischen Person (auf die sich die abgefragten Daten beziehen), andernfalls an die im Nationalregister der natürlichen Personen erfasste Anschrift des Bevollmächtigten.
In der Anfrage sind immer folgende Informationen enthalten:
- bei inländischen Konten, Finanzverträgen und Bargeldtransaktionen: alle Daten, die von den Anmeldern an die ZKS übermittelt und von ihr gespeichert werden (bis 10 Jahre nach Mitteilung der Auflösung des Kontos oder Beendigung des Vertrags).
- bei Auslandskonten: alle Konten, die der ZKS vom Ansässigen (oder seinem Bevollmächtigten) gemeldet werden (bis 10 Jahre nach Meldung der Auflösung des Auslandskontos).
Spezifische Situationen
Wenn Sie Betreuer einer geschützten Person sind
Dann können Sie die in der ZKS registrierten Daten dieser Person einsehen. Sie müssen folgende Informationen übermitteln:
- die vollständige Entscheidung des Friedensrichters
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
- ein von Ihnen unterschriebener Antrag
Bitte beachten Sie: Die angeforderten Informationen werden nur per Post an die gesetzliche Adresse des Betreuers geschickt.
Wenn Sie Verwalter des Vermögens einer geschützten Person sind
Verwalter des Vermögens einer geschützten Person haben selbst keinen Zugang zur ZKS. Folglich müssen diese Verwalter einen Antrag beim Friedensrichter stellen, von dem sie bestellt wurden.
Der Friedensrichter kann dann selbst die Liste der in der ZKS registrierten Daten der geschützten Person elektronisch über die Online-Applikation des FÖD Justiz abfragen und diese in die administrativen Betreuungsunterlagen aufnehmen lassen. Die Friedensrichter sind schließlich Auskunftsberechtigte der ZKS.
Wenn Sie eine bevollmächtigte Person sind, die eine Abfrage für eine andere Person durchführen muss
Eine solche Abfrage ist möglich, nachdem folgende Unterlagen vorgelegt wurden:
- eine gültige Vollmacht (mit der ausdrücklichen Erwähnung der Erlaubnis, die Daten der ZKS abzufragen)
- ein vom Bevollmächtigten unterschriebener Antrag
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Bevollmächtigten und der Person, auf die sich die Abfrage bezieht.
Bitte beachten Sie: Die angeforderten Informationen werden nur per Post an die gesetzliche Adresse der Person geschickt, auf die sich die Abfrage bezieht.
Wenn Sie das Konto/die Konten eines verstorbenen Familienmitglieds im Zusammenhang mit einer Erbschaft einsehen möchten.
In diesem Fall müssen Sie sich an einen Notar wenden. Der Notar ist auskunftsberechtigt und kann als Einziger und nur im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung die in der ZKS registrierten Daten anfordern.
Wenn Sie Verwalter eines erbenlosen Nachlasses sind.
Verwalter eines erbenlosen Nachlasses haben selbst keinen Zugang zur ZKS. Sie müssen sich an einen Notar wenden. Der Notar ist auskunftsberechtigt und kann als Einziger und nur im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung die in der ZKS registrierten Daten anfordern.
Wenn Sie Verwalter eines in Konkurs gegangenen Unternehmens sind
Verwalter eines in Konkurs gegangenen Unternehmens üben alle Verwaltungsbefugnisse über dieses Unternehmen aus, einschließlich des Rechts auf Einsichtnahme in die Daten dieses Unternehmens in der Zentralen Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS). Sie können daher einen Antrag auf Zugang zu diesen Daten stellen, nachdem sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite ihres Personalausweises und ihrer Bestellung durch das Gericht vorgelegt haben.
Bitte beachten Sie: Die angeforderten Daten werden ausschließlich per Post an die in der Zentralen Datenbank der Unternehmen genannte Adresse der juristischen Person gesendet.
Liste abfragen
Jede Person kann auf ausdrücklichen Wunsch die Liste aller auskunftsberechtigten Institutionen einsehen, die ihre in der ZKS registrierten Daten in den letzten sechs Kalendermonaten eingesehen haben, sofern keine Befreiung von der Mitteilung nach Artikel 23 Absatz 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vorliegt. Die betroffenen Personen müssen einen schriftlichen, datierten und unterschriebenen Antrag an die ZKS richten.
Dieses Verfahren ist vergleichbar mit dem schriftlichen Verfahren für die Abfrage von Daten durch eine registrierte Person (siehe oben).