Nutzungsbedingungen Consult

Mit der Nutzung der Consult-Anwendung erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

In der Anwendung CONSULT können Sie auf die Referenzen der Jahresabschlüsse und konsolidierten Jahresabschlüsse zugreifen, die seit 1992 bei der Belgischen Nationalbank hinterlegt wurden. In der Anwendung „Jahresabschlüsse online konsultieren“ finden Sie auch den Inhalt der seit 1999 veröffentlichten Jahresabschlüsse und konsolidierten Jahresabschlüsse.

Die Daten zur Identifizierung von juristischen Personen wie Name, Anschrift, Rechtsform und Rechtsstellung werden von der BNB als zusätzliche Informationen bereitgestellt und stammen aus der vom FÖD Wirtschaft verwalteten Zentralen Datenbank für Unternehmen (ZDU). Die Nationalbank übernimmt die als authentisch eingestuften Daten lediglich und empfiehlt Ihnen jedoch, diese Daten im Allgemeinen und die Rechtsstellung im Besonderen von einer anderen Quelle bestätigen zu lassen, bevor Sie eine darauf gegründete Entscheidung treffen.

Sie können übrigens die in der ZDU aufgenommenen Daten direkt einsehen und mit der „Public Search“-Funktion auf der Website der ZDU überprüfen. Sollten falsche Daten in der ZDU gespeichert sein, ist es grundsätzlich Aufgabe der betroffenen juristischen Person, die ZDU darüber zu informieren, sofern allen gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Veröffentlichung der Identifikationsdaten nachgekommen wurde. Die Vorgehensweise wird auf der vorher genannten Website der ZDU erläutert.

Unveränderte Daten

Die betreffenden juristischen Personen sind für den Inhalt der Dokumente, die sie bei der Nationalbank hinterlegt haben, selbst verantwortlich. Denn diese Daten werden von der Nationalbank unverändert bereitgestellt. Die Nationalbank fügt lediglich bestimmte Daten in dem dafür vorbehaltenen Feld oben auf der ersten Seite eines jeden Dokuments ein und wandelt als strukturierte Datenbestände hinterlegte Jahresabschlüsse in PDF-Dateien um.

Wenn ein Jahresabschluss auf elektronischem Weg in Form eines strukturierten Datenbestands hinterlegt wird, werden diejenigen Abschnitte des Modells, die gegenstandslos sind, nicht in die von der Nationalbank zur Verfügung gestellte Kopie aufgenommen. Außerdem rundet die Nationalbank Summen, die nach geltender Regelung in Euro mit zwei Dezimalstellen angegeben wurden, auf Eurobeträge ohne Dezimalstellen ab.

Wenn eine juristische Person feststellt, dass das, was sie hinterlegt hat, nicht mit dem übereinstimmt, was hätte hinterlegt werden sollen, kann sie eine „berichtigte Hinterlegung“ vornehmen, die dann auch als solche von der Nationalbank bereitgestellt wird. Die berichtigte Hinterlegung wird der Liste von hinterlegten Jahresabschlüssen zugefügt; d. h. die ursprüngliche Hinterlegung wird nicht gelöscht.

Auf der Website des FÖD Justiz finden Sie ein Verzeichnis über alle in den Anlagen des Belgischen Staatsblatts seit 1983 veröffentlichten Gesellschaftsunterlagen. Dokumente jüngeren Datums sind außerdem online einsehbar.

Dauerhafte Verfügbarkeit

Die Anwendung zur Einsichtnahme in die Jahresabschlüsse ist im Prinzip ständig verfügbar, außer im Falle einer technischen Wartung. 

Um allen Nutzern der Anwendung einen optimalen Zugang zu bieten, hat die Nationalbank eine EDV-Infrastruktur aufgebaut, die den laufenden Informationsbedarf der Nutzer deckt. Die Anwendung ist jedoch nicht für ein systematisches oder gar massenhaftes Einsehen oder Herunterladen von Dateien konzipiert. Die Belgische Nationalbank behält sich das Recht vor, den Zugang zur Internetanwendung ohne vorhergehende Meldung für jeden Nutzer zu blockieren, der das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung gefährdet.