- für Vereinigungen und Stiftungen (V&S)
Auf der Grundlage von Größenkriterien können Vereinigungen und Stiftungen (V&S) in große, kleine und Mikrovereinigungen und -Stiftungen unterteilt werden.
Die Größe bestimmt, welches Modell des Jahresabschlusses verwendet werden sollte.
Geschäftsjahr | beginnend vor dem 01/01/2024 | ab dem 01/01/2024 |
---|---|---|
Beschäftigtenzahl | 50 FTE | 50 FTE |
Jahresumsatz (ohne USt.) |
9.000.000 euro | 11.250.000 euro |
Bilanzsumme | 4.500.000 euro | 6.000.000 euro |
Große Vereinigungen und Stiftungen – vollständiges Modell
Eine Vereinigung oder Stiftung ist „groß“, wenn sie am Bilanzstichtag des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres mehr als eines der folgenden Kriterien überschreitet:
Große V&S müssen das vollständige Modell für Vereinigungen und Stiftungen verwenden.
Kleine Vereinigungen und Stiftungen – verkürztes Modell
Eine Vereinigung oder Stiftung ist „klein“, wenn sie am Bilanzstichtag des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres höchstens eines der oben genannten Kriterien überschreitet: (Quelle: Art. 1:28 und Art. 1:30 GGV)
Kleine V&S können das verkürzte Modell für VoG und Stiftungen verwenden.
Mikrovereinigungen – Mikromodell
Eine Mikrovereinigung oder -stiftung ist eine kleine V&S, die am Bilanzstichtag des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres höchstens eines der folgenden Kriterien überschreitet (Quelle: Art. 1:29 und Art. 1:31 GGV):
Geschäftsjahr | beginnend vor dem 01/01/2024 | ab dem 01/01/2024 |
---|---|---|
Beschäftigtenzahl | 10 FTE | 10 FTE |
Jahresumsatz (ohne USt.) |
700.000 euro | 900.000 euro |
Bilanzsumme | 350.000 euro | 450.000 euro |
Mikro-V&S können das Mikromodell für VoG und Stiftungen verwenden.
Vereinfachte Buchführung
Kleine Vereinigungen und Stiftungen, die mit einer vereinfachten Buchführung arbeiten dürfen, können ein vereinfachtes Modell des Jahresabschlusses verwenden. In diesem Fall müssen sie ihren Jahresabschluss jedoch bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts hinterlegen.
Diese kleinen Vereinigungen und Stiftungen überschreiten maximal eines der folgenden Kriterien (in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren):
Geschäftsjahr | beginnend vor dem 01/01/2024 | ab dem 01/01/2024 |
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Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt) | 5 | 5 |
Sonstige Einnahmen außer nicht wiederkehrende Einnahmen | 334.500 euro | 391.000 euro |
Vermögenswerte | 1.337.000 euro | 1.562.000 euro |
Verbindlichkeiten | 1.337.000 euro | 1.562.000 euro |