Je nach Art des Unternehmens gibt es verschiedene Modelle für den Jahresabschluss und sonstige zu hinterlegende Unterlagen:
- Gesellschaften
- Vereinigungen und Stiftungen (V&S)
- Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen
- Ausländische Gesellschaften, Vereinigungen und Stiftungen
- Eine (gesonderte) Sozialbilanz
Englischsprachiges Modell
Seit 2020 gibt es auch inoffizielle englischsprachige Modelle des Jahresabschlusses. Diese wurden von der belgischen Kommission für Rechnungslegungsstandards (CBN) zur Verfügung gestellt. Sie finden sie, indem Sie hier klicken.
ACHTUNG Eine Hinterlegung in englischer Sprache gilt als freiwillige zusätzliche Hinterlegung. Die erste Hinterlegung muss immer in der Sprache des Sprachgebiets erfolgen, in dem die belgische Zweigniederlassung niedergelassen ist. Eine Hinterlegung nur in englischer Sprache ist daher ungültig.
Die Existenz all dieser verschiedenen Modelle des Jahresabschlusses kann komplex erscheinen. Deshalb hat die Belgische Nationalbank ein „Werkzeug zur Modellauswahl“ entwickelt, das den Hinterlegern den Weg zum richtigen Modell weist.
Sowohl bei Gesellschaften als auch bei Vereinigungen und Stiftungen wird außerdem zwischen einem standardisierten und einem nicht standardisierten Jahresabschlussmodell unterschieden.
Bei einem standardisierten Jahresabschlussmodell gibt es auch ein anderes Modell (vollständiges, verkürztes oder Mikro-Schema), das auf den Größenkriterien einer hinterlegenden Gesellschaft oder einer Vereinigung basiert.
Neben dem eigenen Jahresabschluss muss eine Gesellschaft auch andere wichtige Informationen veröffentlichen, wie den Bericht der Kommissare oder den Geschäftsbericht.
Die Tarife für die Hinterlegung eines Jahresabschlusses variieren je nach Modell und Format des Jahresabschlusses.