Wie und wie viel ist zu zahlen?

Einzahler oder Drittzahler müssen so rechtzeitig zahlen, dass die Zahlung innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Gewährung des Status „Bereit zur Zahlung“ auf dem Konto eingeht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Hinterlegung automatisch abgelehnt.

Zahlungsverfahren

Auf der Seite Zahlungsmöglichkeiten werden drei Möglichkeiten für die Zahlung der fälligen Hinterlegungskosten beschrieben: Dies ist abhängig davon, wer die Hinterlegung und/oder Zahlung durchführt:

  • Ich habe meinen Jahresabschluss selbst hinterlegt und möchte ihn auch selbst bezahlen.
  • Ich möchte den von einer dritten Person (z. B. meinem Steuerberater) hinterlegten Jahresabschluss bezahlen.
  • Ich habe einen Jahresabschluss hinterlegt (z. B. als Steuerberater) und möchte einer dritten Person (z. B. meinem Mandanten) eine Zahlungsanweisung zukommen lassen. 

Weitere Informationen zur Zahlung von Jahresabschlüssen finden Sie auf der Seite Zahlungen.

Tarifbestimmung

Der Tarif für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen wird bestimmt durch:

  • das Modell des Jahresabschlusses: vollständig, verkürzt oder Mikro;
  • das verwendete Format: XBRL oder PDF.

Die Tarife werden jährlich zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst (KE vom 29. April 2019, Artikel 3:70 und 3:188).